Statistik Nord meldet: „Die Anzahl der Entscheidungen über Anträge auf Verbraucherinsolvenz sank um 17 Prozent auf 1.069 Fälle. Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass im ersten Halbjahr 2021 die Anzahl von Verbraucherinsolvenzen im Zusammenhang mit der Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre besonders hoch war. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2019 stieg hingegen die Anzahl der Verbraucherinsolvenzen um 28 Prozent. Die durchschnittlichen Forderungen betrugen gut 32.000 Euro je Verbraucherinsolvenz.“ (Hervorhebung durch uns)