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LSG Sachsen-Anhalt zur Pflicht, dem Jobcenter ungeschwärzte Kontoauszüge vorzulegen

Hier der Hinweis auf den Beschluss des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 31.08.2022, Aktenzeichen: L 5 AS 463/22 B ER mit dem Leitsatz:

Der Pflicht, ungeschwärzte Kontoauszüge zur Prüfung des Leistungsanspruchs vorzulegen, können sich selbständig tätige Leistungsbezieher nicht durch eine Berufung auf den gegenüber ihren Kunden zu leistenden Datenschutz entziehen.

Aus der Entscheidung: „[Die Antragstellerin] hat ihre Hilfebedürftigkeit für den Zeitraum von Juni bis Oktober 2022 nicht nachgewiesen. Diesen Nachweis hätte sie durch Übergabe ungeschwärzter Kontoauszüge an den Antragsgegner nachkommen können und müssen. Insbesondere bei den Zahlungseingängen dürfen die Kundendaten und Verwendungszwecke nicht geschwärzt werden. Lediglich auf der Ausgabenseite dürfen in beschränktem Umfang Schwärzungen vorgenommen werden. (vgl. BSG, Urteil vom 19. Februar 2009, B 4 AS 10/08 R [17], Juris). (…)

Das verpflichtet die Antragsteller grundsätzlich zur Vorlage der Kontoauszüge der letzten Zeit vor Antragstellung – hier drei Monate -, jedoch mit der Einschränkung, dass die Angaben zu Empfängern nicht leistungserheblicher Zahlungsausgänge auf den Kontoauszügen geschwärzt werden können (vgl. nur BSG, Urteil vom 14. Mai 2020, B 14 AS 7/19 R [21,22], Juris). (…)

Soweit die Antragstellerin weiter vorträgt, sie sei vertraglich verpflichtet, die Kundendaten nicht an den Antragsgegner weiterzugeben, führt dies zu keinem anderen Ergebnis. Sollte sie sich tatsächlich der o.g. Berechtigung zur Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit c DSGVO durch Abschluss privatrechtlicher, freiwilliger Vereinbarungen begeben haben, fällt dies allein in ihre Sphäre. Die Einhaltung der Verpflichtung zum Nachweis der Hilfebedürftigkeit wird dadurch nicht berührt. Die Antragstellerin hätte es selbst verhindert, SGB II-Leistungen zu beziehen.“

In der Entscheidung wird auch zur fristgemäßen Einreichung der Beschwerde eine interessante Aussage gemacht – siehe dazu gesonderte Meldung.