Wer in Hamburg eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchen will, welche die Beratung für und im Auftrag der Hansestadt Hamburg durchführt (-> Beratungsstellen), muss bestehende Einkommensgrenzen beachten (-> Kosten).
Die Einkommensgrenzen für die kostenlose Beratung bzw. für eine Beratung mit Eigenanteil werden zum 1.11.2022 verändert. Siehe Arbeitshilfe zur Durchführung der Schuldnerberatung gemäß § 11 (5) Sozialgesetzbuch XII – Schuldnerberatung(Infoline Sozialhilfe).
Die neuen Werte sind:
Personenanzahl im Haushalt | kostenlose Beratung | Beratung mit Eigenanteil | Toleranzgrenze |
---|---|---|---|
1 Erwachsener | 1.580 € | 1.780 € | 1.958 € |
+ 1 Kind | 2.111 € | 2.311 € | 2.542 € |
+ 2 Kinder | 2.666 € | 2.866 € | 3.152 € |
+ 3 Kinder | 3.251 € | 3.451 € | 3.797 € |
2 Erwachsene | 2.001 € | 2.201 € | 2.421 € |
+ 1 Kind | 2.556 € | 2.756 € | 3.032 € |
+ 2 Kinder | 3.139 € | 3.339 € | 3.673 € |
+ 3 Kinder | 3.901 € | 4.101 € | 4.511 € |
+ 4 Kinder | 4.512 € | 4.712 € | 5.183 € |
Für weitere Personen wie Differenz zwischen 5 Pers. / 6 Pers.
Zur Toleranzgrenze aus der Arbeitshilfe: „Zur Vermeidung von Härtefällen kann jedoch auch Personen mit Einnahmen, die leicht oberhalb der 2. Einkommensgrenze (Spalte 3) aber noch unterhalb der Toleranzgrenze (Spalte 4) liegen auf Antrag und mit gesonderter Begründung durch die Beratungsstelle eine Beratung mit Eigenanteil bewilligt werden. Dieses Verfahren ist auf Einzelfälle beschränkt, bei denen die Ablehnung der Kostenübernahme eine besondere Härte für die Hilfesuchenden bedeuten würde beispielsweise drohender Wohnungsverlust/ Obdachlosigkeit, bei ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage, drohender Verlust des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes, zu erwartende negative Auswirkungen auf minderjährige Kinder. Ist diese Empfehlung der Beratungsstelle begründet, ist die Beratung mit einem Eigenanteil zu bewilligen.