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RegE zum SGB II-Sanktionsmoratorium: „Meldeversäumnisse“ bleiben sanktioniert

Letzte Woche hatten wir über den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums berichtet. Nun hat die Bundesregierung gestern einen Regierungsentwurf beschlossen und dabei eine wesentliche Änderung vorgenommen.

Meldeversäumnisse (§ 32 SGB II) bleiben sanktioniert. Denn nunmehr heißt es im RegE nur noch: „§ 31a ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 nicht anzuwenden.“

Quelle und mehr (z.B. Stellungnahmen zum RefE): BMAS