Unter Bürgerschafts-Drs. Drucksache 22/9395 kommen Fans der Zahlen bzw. der Statistik wieder auf ihre Kosten.
Allerdings nicht überall. Die Fragen, welche die Gläubigerschaft des Jobcenters Hamburg betreffen, können nicht beantwortet werden. („Da die Forderungen des Inkassobereichs nicht Bestandteil der amtlichen Statistik der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II sind, erfolgt keine statistische Erhebung der erfragten Daten.“)
In der Anlage 1 (Insolvenzzahlen) ist bemerkenswert, dass die Fußnote eine bedeutsame Einschränkung vornimmt: „Insolvenzverfahren von Verbrauchern und Verbraucherinnen ohne selbstständig Tätige mit vereinfachtem Verfahren“. Gemeint sind gewiss die ehemals Selbständigen im Sinne des § 304 Abs. 1 Satz 2 InsO. Dass diese nicht auftauchen, verzerrt das Bild wohl nicht unerheblich.