Am 13.4.2022 hat die Hamburgische Bürgerschaft Senat aufgefordert “sich dafür einzusetzen, dass die Telefon-Hotline [Anm: vgl. dazu Drs. 21/20062] seitens des Stromgrundversorgers binnen der nächsten vier Wochen auch den anerkannten Schuldnerberatungsstellen zur Verfügung steht“ (vgl. hier).
Der Senat hat nun auf Nachfrage (SKA von Dr. Stephanie Rose und Stephan Jersch (DIE LINKE) – Drs. 22/9234) u.a. geschrieben:
„Die Telefon-Hotline ist grundsätzlich seit geraumer Zeit eingerichtet und wird unter anderem auch von Berliner Kooperationspartnern intensiv genutzt.
In Hamburg nutzen die anerkannten Schuldnerberatungsstellen die Hotline allerdings noch nicht.
Aktuell gibt es aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erneuten Abstimmungsbedarf mit den bereits aufgeschalteten Teilnehmern der Hotline. Die Vollmacht/ Einwilligungserklärung musste aus datenschutzrechtlicher Sicht seitens Vattenfall überarbeitet werden. Derzeit wird die Erklärung von Vattenfall mit den Hotline-Nutzern abgestimmt. Sobald die neu entwickelte und abgestimmte Vollmacht genutzt werden kann, ist eine Aufschaltung der Schuldnerberatungsstellen mit einer Vorlaufzeit von circa sechs Wochen mit Nutzung dieser neuen Vollmacht möglich.“
Stellungnahme: Die Formulierung „In Hamburg nutzen die anerkannten Schuldnerberatungsstellen die Hotline allerdings noch nicht.“ suggeriert, dass ein Versäumnis oder Desinteresse der Hamburger Schuldnerberatungsstellen vorliegen würde. Das ist nicht der Fall. Es wurde durchaus sehr konkretes Interesse an der Aufschaltung angemeldet.
Soweit es datenschutzrechtliche Probleme geben soll, legen wir Wert auf die Feststellung, dass zumindest uns als LAG kein Entwurf einer Vollmacht / Einwilligungserklärung vorliegt. Es mag sein, dass aktuell eine Abstimmung der Vollmacht / Einwilligungserklärung mit den Berliner Kooperationspartnern erfolgt. In Hamburg ist dies nicht der Fall.