Für das Jahr 2021 hat das Insolvenzgericht Hamburg 2 276 entschiedene Anträge von Privatpersonen auf eine Verbraucherinsolvenz gemeldet. Im Vergleich zu 2020 bedeutet das einen Anstieg von 165 Prozent, so das Statistikamt Nord. Im Jahr 2020 war die Anzahl der Verbraucherinsolvenzen jedoch sehr stark zurückgegangen. Diese Entwicklung ist vermutlich auf das Gesetzgebungsverfahren zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens zurückzuführen, das 2020 stattgefunden hat. Um von der neuen Regelung zu profitieren, dürften im Jahr 2020 viele Betroffene ihren Insolvenzantrag zurückgestellt und erst 2021 eingereicht haben. Im Vergleich zum Jahr 2019 stieg die Anzahl der Verbraucherinsolvenzen um 41 Prozent.
Am häufigsten wurden mit 531 Verfahren Insolvenzen für Verbraucherinnen und Verbraucher im Bezirk Hamburg-Mitte gemeldet. Im Bezirk Bergedorf wurden dagegen lediglich 137 Insolvenzanträge entschieden. Auch im Verhältnis zur Bevölkerung war der Bezirk Hamburg-Mitte mit 176 Verbraucherinsolvenzen pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern am stärksten betroffen. Am niedrigsten war diese Quote im Bezirk Eimsbüttel (85). Die hamburgweite Quote betrug 120.
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubigerinnen und Gläubiger gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern betrugen 135 Mio. Euro. Durchschnittlich war eine insolvente Person mit über 59 000 Euro verschuldet.
Quelle: PM Statistikamt Nord; Unternehmensinsolvenzen hier