Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass ein Vermieter trotz der Möglichkeit der Direktzahlung der Miete keine eigenen einklagbaren Ansprüche gegen das Jobcenter hat.
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 3. Februar 2022 – L 11 AS 578/20. PM des Gerichts