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vzbv: Anbieter täuschte günstiges Darlehen zur Finanzsanierung vor

„Das Landgericht Traunstein hat der milanda UG untersagt, Verbraucher:innen mit irreführenden Anschreiben die kostenpflichtige Vermittlung einer privaten Schuldenberatung anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte dem Unternehmen vorgeworfen, Verbraucher:innen eine „Finanzsanierung“ anzubieten, ohne dass eine solche beantragt wurde. Darüber hinaus monierte der vzbv, dass Verbraucher:innen die Vermittlung eines günstigen Umschuldungsdarlehens vorgetäuscht wurde.“

Mehr auf der Meldung des vzbv. Dort gibt es auch das Urteil des LG Traunstein vom 04.05.2022, Az. 7 O 3505/21 – rechtskräftig.