Die Bundesregierung hat am 02. Februar 2022 einen einmaligen Heizkostenzuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen beschlossen. Das begrüßt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), kritisiert die Zahlung aber als deutlich zu niedrig. Statt 135 Euro für Alleinlebende und 175 Euro für Zwei-Personen-Haushalte fordert der vzbv durchschnittlich mindestens 500 Euro pro Haushalt. Diese Forderung wird nun auch von einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) unterstützt. Dazu Thomas Engelke, Leiter Team Energie und Bauen im vzbv:
Die aktuelle Energiepreiskrise belastet vor allem Haushalte mit geringem Einkommen. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, diese Haushalte nun finanziell zu entlasten. Der gestern von der Bundesregierung beschlossene Heizkostenzuschuss reicht jedoch bei weitem nicht aus. Die Berechnungsgrundlage für die Entscheidung des Kabinetts ist nach wie vor intransparent und daher nicht nachvollziehbar. Der vzbv hat aufgrund aktueller Zahlen aus dem Jahr 2022 die Zusatzkosten auf durchschnittlich mindestens 500 Euro pro Haushalt berechnet.
Das DIW Berlin hat nun diese 500 Euro als den zu erwartenden durchschnittlichen Kostenanstieg bestätigt. Je nach Energieeffizienzzustand des Gebäudes und Wohnungsgröße könnten die Kosten auch noch deutlich darüber liegen. Das DIW Berlin verweist auf aktuelle Zahlen: So liege der durchschnittliche Endkundenpreis für Gas am 21. Januar 2022 75 Prozent über dem Vorjahrespreis. Zudem beträfe der Energiekostenanstieg Haushalte mit geringem Einkommen stärker. Sie mussten im Jahr 2021 7,9 Prozent des Haushaltseinkommens für Heizkosten ausgeben, bei Haushalten mit mittlerem Einkommen seien dies 3,4 Prozent. Für das Jahr 2022 liegen die Schätzungen des DIW Berlin deutlich darüber.
Der vzbv fordert Bundestag und Bundesrat jetzt auf, den Heizkostenzuschuss entsprechend zu erhöhen. Da der Zuschuss erst im Juni 2022 ausgezahlt werden soll, müssen Haushalte, die schon jetzt ihre Energierechnung nicht zahlen können, geschützt werden. Damit diese Verbraucher:innen nicht in einer kalten Wohnung sitzen, müssen Strom- und Gassperren bis zum 01. April 2022 ausgesetzt werden.
Quelle: PM vzbV