Gemeinsames Positionspapier von AK InkassoWatch, BAG-SB und VZ NRW:
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag vom 24. November 2021 für die 20. Wahlperiode das Ziel gesetzt, „die behördliche Aufsicht für Inkassounternehmen“ zu bündeln (Koalitionsvertrag 2021-2025 „Mehr Fortschritt wagen“).
Die begrüßenswerte Absicht der Koalitionsparteien entspricht einer Forderung, die von der Verbraucher- und Schuldnerberatung und auch der Inkassobranche schon seit vielen Jahren erhoben wird.
Der Arbeitskreis InkassoWatch, die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unterstützen dieses Vorhaben der Koalitionsparteien nachdrücklich.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hatte sich bereits am 9. Juni 2021 in einer an den Bundestag gerichteten Beschlussempfehlung eindeutig festgelegt: Darin bittet der Ausschuss die Bundesregierung, „unter Beteiligung der Länder bis zum 30. Juni 2022 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Übertragung der Aufsicht auf eine zentrale Stelle auf Bundesebene vorsieht; dabei wird vornehmlich eine Übertragung der Zuständigkeit auf das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Betracht zu ziehen sein, was die Ausstattung des BfJ mit den erforderlichen Haushaltsmitteln voraussetzen würde“ (BT-Drs. 19/30495 v. 09.06.2021, S. 8 unter b) II 5.). Diese Beschlussempfehlung fand in der 233. Sitzung des Bundestages vom 10. Juni 2021 ihre Zustimmung (Plenarprotokoll 19/233/30126).
Die aufgrund langjähriger und vielfältiger Praxiserfahrungen gewonnene Erkenntnis, dass die Zersplitterung der Inkassoaufsicht den Anforderungen und Problemen der sich dynamisch und rasch ändernden Praxis nicht gerecht zu werden vermag, lässt die gebotene Zentralisierung der Aufsicht als längst überfällig erscheinen und verlangt nach einer zeitnahen Umsetzung.
Die nachstehend aufgelisteten Gründe sprechen aus Sicht der Verbraucher- und Schuldnerberatung für die Bündelung der Aufgaben bei einer bundesweit zuständigen, unabhängigen Aufsichtsbehörde:
[nachstehend werden nur die Überschriften wiedergegeben]
- Transparenz und Nutzbarkeit für Ratsuchende entscheidend
- Bundeseinheitliche Maßstäbe erforderlich
- Umgehungsstrategien werden vermieden
- Aktuelle Aufsichtsfunktion verhindert wirksamen Verbraucher- und Schuldnerschutz
- Aktuelle Aufsichtsfunktion widerspricht richterlichem Berufsbild
- Aktuelle Aufsichtsfunktion genießt geringes Ansehen und ist wenig attraktiv
- Zentralisierung verbessert Qualität der Aufsicht
- Zentralisierung erleichtert Erkennbarkeit kritischer Entwicklungen
- Zentralisierung dient dem Verbraucher- und Schuldnerschutz