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BGH zur Nutzung des beA für anwaltliche Insolvenzverwaltung

BGH, Beschluss vom 24. November 2022 – IX ZB 11/22 – Leitsatz

Ein anwaltlicher Insolvenzverwalter ist jedenfalls dann zur elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen an das Gericht verpflichtet, wenn er Rechtsmittel im Insolvenzverfahren einlegt.

§ 130d Satz 1 ZPO; § 4 Satz 1 InsO