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Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung schlägt Fonds zur Vermeidung von Privatinsolvenzverfahren vor

Umdenken bei Privatinsolvenzen als win:win für Gläubiger, Staat und Schuldner

In Deutschland könnten mit mehr außergerichtlichen Einigungen viele Insolvenzverfahren vermieden werden. Dies würde einerseits die Justiz erheblich entlasten und andererseits psychische, physische und finanzielle Auswirkungen der Überschuldung abmildern. „Während aus wirtschaftlicher Sicht viele Gläubiger ohnehin zum größten Teil auf ihre Forderungen verzichten, können die Kosten des Verfahrens für die Justiz bestehen bleiben. Eine außergerichtliche Einigung kann hier helfen“, betonte die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB) zum Auftakt ihrer Jahrestagung in Freiburg. Die Tagung mit 520 Teilnehmenden ist die größte Veranstaltung, die es zur Sozialen Schuldnerberatung in Deutschland bisher gab.

Bei Durchführung eines Insolvenzverfahrens mit Restschuldbefreiung entstehen hohe Kosten für das Bundesland – etwa 2.500 Euro pro Verfahren. Die BAG-SB plädierte nun für die Einrichtung eines Fonds, mit dem außergerichtliche Einigungen sowohl für die Gläubiger wie auch für den Staatshaushalt deutlich attraktiver werden.

Konkret schlägt der Verband vor, eine Sanierungshilfe von 20 Prozent der Forderungssumme, maximal jedoch 2.000 Euro, zur Verfügung zu stellen für Menschen, bei denen keine Kostendeckung für das Insolvenzverfahren zu erwarten ist und deren Gesamtverschuldung unter 10.000 Euro liegt. Ähnliche Modelle haben sich in der Sucht- und Straffälligenhilfe seit vielen Jahren etabliert. In einzelnen Bundesländern wie Hessen und Thüringen werden entsprechende Fondsmodelle ebenfalls diskutiert – nun soll eine einheitliche Umsetzung auf Bundesebene angestrebt werden. Überschuldeten Personen würde damit bundesweit unabhängig vom Wohnort die Chance auf eine unbürokratische und selbstbestimmte Entschuldung ermöglicht.

Positive Rückmeldungen erhält die BAG-SB nicht nur von der Politik, sondern auch von Gläubigerseite. „Seit Jahren setzen wir uns für eine Stärkung der außergerichtlichen Einigungen ein. Wir begrüßen daher den Vorstoß der BAG-SB, durch einen bundesweiten Schuldensanierungsfonds Insolvenzverfahren bei Kleinstverschuldungen zu vermeiden. Hiervon können bei der richtigen Ausgestaltung auch die Gläubiger profitieren. Unsere positiven Erfahrungen mit ähnlichen Modellen in der Sucht- und Straffälligenhilfe bringen wir gern in die weiteren Diskussionen ein“, so Kirsten Pedd, Präsidentin des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU).

In Verbraucherinsolvenzverfahren werden durchschnittlich nur 1,8 Prozent der Forderungen beglichen, der Verzicht liegt bei 98,2 Prozent. Dies veröffentlichte das Statistische Bundesamt 2020 nach Erhebungen für die Jahre 2011 bis 2018. Die Verluste allein bei Verbraucherinsolvenzverfahren betrugen damit knapp 3,9 Milliarden Euro.

Quelle: PM der BAG-SB