Der EuGH hat heute entschieden, C-634/21 | SCHUFA Holding (Scoring), dass – so die heutige PM des Gerichts – „das „Scoring“ als eine von der DSGVO grundsätzlich verbotene „automatisierte Entscheidung im Einzelfall“ anzusehen ist, sofern die Kunden der SCHUFA, wie beispielsweise Banken, ihm eine maßgebliche Rolle im Rahmen der Kreditgewährung beimessen.“
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