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Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister II: „Bessere Regulierung privater Schuldnerberatung – Typische Fallen für verschuldete Verbraucherinnen und Verbraucher entschärfen“

Auf der 94. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister letzte Woche wurde unter TOP I.26 beschlossen:

  1. Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich mit den Angeboten privater Schuldner- und Insolvenzberatungen befasst, mit deren Hilfe Verbraucherinnen und Verbraucher entweder ein Insolvenzverfahren vermeiden wollen oder mit denen ein solches Insolvenzverfahren vorbereitet werden soll.
  2. Sie stellen fest, dass außerhalb der öffentlich geförderten und/oder gesondert staatlich anerkannten Schuldnerberatungsstellen nach § 305 Abs. 1 InsO teilweise Angebote existieren, die für die sich in finanziellen Notlagen befindlichen Verbraucherinnen und Verbraucher wirtschaftlich nachteilig und ungeeignet sind, dem Ziel einer geordneten Schuldenregulierung zu dienen. Diese Angebote führen auf Grund intransparenter bzw. unangemessener Preis- und Zahlungsstrukturen dazu, dass die wenigen vorhandenen finanziellen Ressourcen der Schuldnerinnen und Schuldner für die Schuldnerberatung aufgewandt werden, die Gesamtschuldenlast aber nicht verringert wird.
  3. Die Justizministerinnen und Justizminister sprechen sich daher dafür aus, geeignete Schutzvorschriften zu prüfen, durch die Schuldnerinnen und Schuldner, aber auch deren Gläubigerinnen und Gläubiger, vor solchen wirtschaftlich ausschließlich nachteiligen Vereinbarungen geschützt werden.
  4. Die Justizministerinnen und Justizminister bitten den Bundesminister der Justiz, zu prüfen, durch welche geeigneten gesetzlichen Maßnahmen ein höheres Schutzniveau gewährt werden kann.

Quelle: https://www.berlin.de/sen/justv/jumiko/beschluesse/top-i26-schuldnerberatung-besser-regulieren.pdf?ts=1685097922