Im Bundesgesetzblatt wurde gestern (BGBl. 2023 I Nr. 64) das „Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften“ verkündet.
Siehe dazu die Meldungen unter www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=Rechtsdienstleistungen+gesetz+stärkung und www.bundestag.de/services/suche?suchbegriff=rechtsdienstleistungen+stärkung
Der zentrale Artikel 1 tritt am 1.1.2025 in Kraft.