Kategorien
Uncategorized

LINKE fordert im Bundestag: Recht auf kostenfreie Schuldnerberatung für alle gesetzlich garantieren

Die LINKE-Fraktion hat den Antrag „Recht auf kostenfreie Schuldnerberatung für alle gesetzlich garantieren“ in den Bundestag gebracht (BT-Drucksache 20/9492 und HIB-Meldung). Der Antrag wurde gestern zur weiteren Beratung im vereinfachten Verfahren an den Verbraucherschutz-Ausschuss des Bundestages überwiesen.

Aus dem Antrag: „(…) Eine rechtzeitige und kostenfreie Schuldnerberatung hilft den Betroffenen und lässt eine Privatinsolvenz oft vermeiden. Sie bietet Unterstützung und Sicherheit in schwierigen Situationen. (…) Am Beispiel der Stadt Hamburg hat das Deutsche Institut für Sozialwirtschaft errechnet, dass für jeden in die Soziale Schuldnerberatung investierten Euro etwa 2 Euro an die öffentliche Hand zurückfließen. Diese Zahlen werden von weniger konservativ angelegten Studien seit Jahren bestätigt und meist noch deutlich übertroffen (Moers, Ines, „Zur Stärkung der Sozialen Schuldnerberatung ist sofortiges und entschlossenes Handeln der Politik gefragt“, in: Wirtschaftsdienst 2022, Heft 3). Überschuldete Menschen möglichst früh zu erreichen, ist dabei von besonderer Bedeutung – auch deshalb ist neben einer stabilen und finanziell gesicherten Schuldnerberatung deutschlandweit auch die Schuldenprävention auszubauen und verlässlicher auszugestalten. (…)

Der Ausbau der Schuldnerberatung und deren verlässliche Finanzierung ist dringend notwendig. Seit über 10 Jahren wird eine finanzielle Beteiligung der Kreditwirtschaft an den Kosten der Schuldnerberatung gefordert und Vorschläge unterbreitet, unter anderem von den Arbeits- und Sozialminister:innen der Länder (Beschlüsse auf den Arbeits- und Sozialministerkonferenzen 2017 (TOP 5.16, Ziffer 4) und 2020 (TOP 5.22, Ziffer 3), ) sowie von Trägern und Verbänden der Schuldnerberatung (Positionspapier zur Finanzierung der Schuldnerberatung, Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände, Mai 2011, www.agsbv.de sowie Moers, ebd.).

Nunmehr soll zeitnah ein Bundesfonds eingerichtet werden, in den die Kreditwirtschaft und die Inkassounternehmen eine verpflichtende Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion einzahlen. Aus diesem Fonds soll zukünftig die kommunale Schuldnerberatung kofinanziert werden. (…)