Heute hat das OLG Hamburg die Musterfeststellungsklage des vzbv gegen die EOS Investment GmbH verhandelt. Aus dem Terminsbericht des vzbv:
„Das Unternehmen [EOS Investment GmbH] lässt eigene Forderungen an Verbraucher:innen durch den EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (DID) eintreiben und verlangt von Betroffenen die Erstattung von Inkassokosten. Der vzbv wirft dem Unternehmen vor, Inkassokosten so künstlich in die Höhe zu treiben. Im heutigen Termin hat das Gericht die Auffassung des vzbv bestätigt.
In der heutigen mündlichen Verhandlung hat das Gericht deutlich gemacht, dass es nach der bisherigen Beratung die Klage des vzbv für begründet hält. Das Geschäftsmodell von EOS konstruiere eine „rein fiktive Schadensposition“. Inkassokosten könne das Unternehmen von den Verbraucher:innen damit nicht erstattet verlangen.
EOS und der vzbv können nun noch einmal Stellung nehmen. Seine endgültige Entscheidung verkündet das Gericht am 15. Juni 2023.“
Da noch die endgültige Entscheidung aussteht, wird hier in der Überschrift noch ein „wohl“ vor dem unberechtigt eingefügt. Das Gericht war heute Morgen aber – meines Erachtens (Matthias Butenob) – in seinem Standpunkt sehr klar und alles anderes als ein voller Erfolg des vzbv wäre eine Überraschung.
Auch der NDR spricht von „Das Inkasso-Gebahren über ein Tochter-Unternehmen ist offenbar nicht zulässig.“ Der Bericht des NDR (Video) ist schauenswert!
Dem vzbv und RA Wolfgang Jäckle, der in diesem Verfahren den vzbv vertreten hat, ist für das Engagement zu danken!
Für die Schuldnerberatung gilt es, schon jetzt Lehren zu ziehen. Denn unabhängig vom sog. Konzern-Inkasso gilt: Ohne Schaden kein Schadensersatz! Diesen Grundsatz hat das OLG Hamburg heute Morgen mehrfach hervorgehoben.
Es wird empfohlen zu lesen:
- https://infodienst-schuldnerberatung.de/beratung/inkassokosten-ohne-schaden-kein-schadensersatz/
- https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?p=15037
- http://www.butenob.de/m/2018-BAG-SB-Informationen-Seite188.pdf#page=3
Die anstehende OLG-Entscheidung sollte ermutigen, noch mehr darauf zu drängen, dass der angebliche Schaden dargelegt wird, der als Inkassokosten geltend gemacht wird.