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Neue P- Konto-Bescheinigung und Kundeninformation – gültig ab 01.07.2023

Zum 01.07.2023 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen (vgl. Pfändungstabelle 2023 erschienen) und der daraus abgeleitete Grundfreibetrag für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Der AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV hat in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft die entsprechenden Formulare aktualisiert. Es gilt einen besonderen Dank an den AK Girokonto und Zwangsvollstreckung auszusprechen!

Hier geht es zu den neuen Dokumenten: www.agsbv.de/2023/06/neue-p-konto-bescheinigung-und-kundeninformation-gueltig-ab-01-07-2023/