Der Schufa-Ombudsmann hat seinen aktuellen Tätigkeitsbericht vorgelegt.
Zu Beginn wird ein „alarmierendes Bild“ gezeichnet, welches sich aus einer repräsentativen Umfrage der SCHUFA zur finanziellen Situation von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland ergeben würde. Die Hälfte der Befragten (50 Prozent) habe im vierten Quartal 2022 angegeben, auf ihre Ersparnisse zurückgreifen zu müssen. Dies seien etwa zwölf Prozentpunkte mehr als noch im Frühjahr 2022.
Die Gesamtzahl der Schlichtungsanträge sei im Berichtsjahr 2022 um ca. 30 Prozent auf nunmehr 1.830 gestiegen. Davon seien aber nur 543, also knapp 30 Prozent, zulässig gewesen.
Davon wiederum seien lediglich 33 Eingaben berechtigt gewesen, worunter verstanden wird, dass der SCHUFA oder einem ihrer Vertragspartner ein Bearbeitungsfehler unterlaufen ist, und der Ombudsmann daher zugunsten der Verbraucherin oder des Verbrauchers entschieden hat.
In erster Linie würden die Antragstellerinnen und Antragsteller den Ombudsmann bitten, ein negatives Merkmal vor Ablauf der regulären Speicherfrist vorzeitig aus dem Datenbestand der SCHUFA zu löschen. Der Ombudsmann weist darauf hin, grundsätzlich keine vorzeitige Löschung negativer Einträge aus Kulanz veranlassen zu können.
Hinsichtlich der Anfragen bezüglich des Scorings könne der Ombudsmann auf den von der SCHUFA entwickelten Score-Simulator verweisen [Anmerkung: siehe https://www.schufa.de/scorechecktools/pt-scoresimulator.html]. Die kostenfreie Online-Anwendung ermögliche es Verbraucherinnen und Verbrauchern, direkt zu erfahren, welche Faktoren die Bonität beeinflussen.
Der Ombudsmann erwähnt auch das Verfahren des EuGH – C-634/21 (freilich ohne das Aktenzeichen zu nennen) und den Schlussantrag des Generalanwalts zur Thematik. Für die SCHUFA sei dabei entscheidend, dass die Art der Berechnung des Scores vom Generalanwalt in seinem Schlussantrag nicht beanstandet werden würde.
Das überrascht insoweit, als dass es ja auch um die Transparenz der Score-Berechnung geht. Der Ombudsmann schreibt selbst, dass „Wie ermittelt die SCHUFA meinen Basisscore?“ bzw. „Welche Faktoren spielen für die Bonität eine Rolle?“ häufig gestellte Fragen seien. Diesbezüglich hat sich der Generalanwalt durchaus geäußert (Rn. 58): „Aus den dargelegten Gründen bin ich der Ansicht, dass die Verpflichtung, „aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik“ bereitzustellen, dahin zu verstehen ist, dass sie hinreichend detaillierte Erläuterungen zur Methode für die Berechnung des Score-Wertes und zu den Gründen umfasst, die zu einem bestimmten Ergebnis geführt haben.“ Ob der Score-Simulator dem gerecht wird?