Kategorien
Uncategorized

Stellungnahme zum RefE zum Kreditzweitmarktgesetz: Zentrale Inkassoaufsicht erhalten

Das Bundesfinanzministerium hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer (Kreditzweitmarktgesetz) vorgelegt – mehr siehe auf der BMF-Seite.

In einer gemeinsamen Stellungnahme des Arbeitskreises InkassoWatch, der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. sowie mehrerer Verbraucherzentralen wird nun darauf hingewiesen, dass der Entwurf abzulehnende Auswirkungen auf die Inkassoaufsicht hätte.

§ 1 Abs. 3 sieht nicht nur vor, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) grundsätzlich die zuständige Aufsichtsbehörde für Kreditdienstleister sein soll. Darüber hinaus sollen Kreditdienstleister, die zusätzlich Inkassodienstleistungen erbringen, die nicht Kreditdienstleistungen sind, ebenfalls der Aufsicht der BaFin unterstehen. Sie soll die nach § 13h Rechtsdienstleistungsgesetz zuständige Behörde sein.

Mehr in der Stellungnahme und unter infodienst-schuldnerberatung.de