Am 30. Juni 2023 fand die 19. Sitzung der Verbraucherschutzministerkonferenz in Konstanz statt. Inzwischen liegt das Ergebnisprotokoll vor. Zu TOP 28 ist festgehalten:
„Die Verbraucherschutzministerinnen, -minister und -senatorinnen der Länder sind der Auffassung, dass bei Verbraucherinnen und Verbrauchern weiter erhebliche Informationsdefizite über ihre Rechte im Inkassoverfahren herrschen. (…) Um eine generell bessere und einheitliche Information der Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Rechte zu erreichen, erscheint ein standardisiertes und verbindlich festgelegtes Informationsblatt, das zukünftig mit dem Inkassoschreiben übersandt werden muss, ein geeigneter Weg. (…)
Ein gesetzliches Koppelungsverbot zwischen Schuldanerkenntnis und Ratenzahlungsvereinbarungen, aber auch der Ausschluss des Verlustes bestimmter Einwendungen (vgl. BR-Drs. 196/1/20, Nr. 5) oder ein zeitlich begrenztes Rücktrittsrecht könnten geeignetere Schritte sein, um Verbraucherinnen und Verbraucher effektiv zu schützen. (…)
Die Bundesregierung wird gebeten, im RDG ein standardisiertes Verbraucherinformationsblatt zu Inkassoschreiben, ein gesetzliches Koppelungsverbot zwischen Schuldanerkenntnis und Ratenzahlungsvereinbarungen sowie die anderen in Nummer 3 angesprochenen Maßnahmen zu prüfen.“