Kategorien
Uncategorized

Bürgerschaft – Antrag der Regierungsparteien: Soziale Schuldner*innenberatung in Hamburg weiter stärken

Nächsten Mittwoch (18.09.2024) kommt wieder die Hamburgische Bürgerschaft zusammen. Unter Top 42 steht dort der nachstehende Antrag auf der Tagesordnung; Drucksache 22/16164.

„Antrag der Abgeordneten Mareike Engels, … (GRÜNE) und Fraktion
und der Abgeordneten Annkathrin Behr, … (SPD) und Fraktion

Betr.: Soziale Schuldner*innenberatung in Hamburg weiter stärken

(…) Zum 1. August 2025 werden die Leistungen der Schuldner*innenberatung im Rahmen einer Neuausschreibung neu vergeben. In dieser Neuausschreibung wollen wir die Erfahrungen der letzten Vergabeperiode nutzen und weiterentwickelte Zielsetzungen berücksichtigen. Durch das geänderte Vergaberecht ist Tariftreue bereits ein Kriterium für die Neuausschreibung.

Die Bürgerschaft möge beschließen: Der Senat wird ersucht,

1. bei der geplanten Neuausschreibung

a) die Einkommensgrenzen zu erhöhen und zu prüfen, ob aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung zukünftig auf den Eigenanteil verzichtet werden kann;

b) der Förderung der Präventionsarbeit zukünftig einen noch höheren Stellenwert beizumessen und die Pauschale entsprechend zu erhöhen;

c) ebenso die Arbeit der Beratungsstellen in der offenen Kurz- und Notfallberatung weiter zu stärken;

d) den Umfang der Vergabe zu erhöhen, um die gestiegenen Bedarfe der Zielgruppe und die allgemeine Steigerung der Kosten seit 2018 zu berücksichtigen;

e) zu prüfen, ob für die Vergabe der Beratungsleistungen trägerübergreifend einheitliche Fallpauschalen festgelegt werden können, auf die sich die Träger mit qualifizierten Konzepten bewerben können;

2. zu prüfen, ob sozialräumlich orientierte Ansätze wie zum Beispiel die aufsuchende Schuldner*innenberatung für Senior*innen in die Neuvergabe schon mit aufgenommen werden können;

3. die Abrechnung mit den Grundsicherungsämtern zu vereinfachen;

4. die benötigten Mehrausgaben für die Schuldner*innen- und Insolvenzberatung bei der Haushaltsaufstellung 2025/2026 zu berücksichtigen;

5. der Bürgerschaft bis zum 30.06.2025 zu berichten.“