Ende letzter Woche fand die 20. Verbraucherschutzministerkonferenz statt – siehe zu den Ergebnissen das sog. Presseprotokoll. Dies ist sehr lesenswert!
Demnach gab es u.a. folgende Beschlüsse:
- TOP 19 Finanzielle Selbstbestimmung von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch leichteren Zugang zur Schuldnerberatung stärken
Beschluss: 1. Die Verbraucherschutzministerinnen, -minister und -senatorinnen der Länder sind der Auffassung, dass die Sorgen der Menschen angesichts einer steigenden Inflation ernst zu nehmen sind und befürworten deshalb einen Ausbau der Schuldner- und Insolvenzberatung. Sie stellen fest, dass die Preissteigerungen u. a. für Energie, Wohnen und Lebensmittel erheblich waren und der Preisanstieg teilweise noch anhält. Diese Entwicklungen erhöhen auch die Gefahr der Überschuldung der privaten Haushalte. Daher ist eine Stärkung der Schuldnerberatung und deren Ausweitung auch auf Verbraucherinnen und Verbraucher geboten, die heute nochkeinen Anspruch auf eine kostenlose oder eine kostengünstige Beratung haben.
- TOP 20 Finanzielle Selbstbestimmung von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch faire Darlehensvergabe stärken
Beschluss: 1. Die Verbraucherschutzministerinnen, -minister und -senatorinnen der Länder begrüßen, dass die europäische Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (EU-Verbraucherkreditrichtlinie) Verbraucherinnen und Verbraucher künftig besser vor für sie nachteiligen Kreditaufnahmen und Überschuldung schützen wird. (…)
2. Die Verbraucherschutzministerinnen, -minister und -senatorinnen der Länder bitten die Bundesregierung im Zuge der Umsetzung der Richtlinie insbesondere folgende Maßnahmen zu ergreifen:
a) Es sollte geprüft werden, ob transparente Obergrenzen für die Zinssätze von Verbraucherdarlehen eine geeignete und angemessene Maßnahme zum effektiven Schutz vor überhöhten Kreditkosten und Missbrauch darstellen, um den von Art. 31 Abs. 1 EU-Verbraucherkreditrichtlinie geforderten Schutz zu erzielen. (…)
c) Die Kreditwürdigkeitsprüfung sollte im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher so ausgestaltet werden, dass auch bei allen Verbraucherdarlehen einschließlich der Kleinst- und Kurzzeitkredite die individuelle Einkommenssituation einzelfallbezogen, transparent und diskriminierungsfrei in den Blick genommen und dies angemessen dokumentiert wird.
- TOP 24 Maximale Höhe der Basiskonto-Entgelte gesetzlich festlegen
Beschluss: 1. Die Verbraucherschutzministerinnen, -minister, und -senatorinnen der Länder bitten die Bundesregierung, zeitnah eine einheitliche Obergrenze für Basiskonto-Entgelte einzuführen. (…)