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Prüf- und Speicherfristen: Verhaltensregeln von Wirtschaftsauskunfteien

Der Verband „Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.“ hat die „Verhaltensregeln für die Prüf- und Speicherfristen von personenbezogenen Daten durch die deutschen Wirtschaftsauskunfteien“ überarbeitet.

Zu den Mitgliedern des Verbandes zählen die SCHUFA Holding AG, infoscore Consumer Data GmbH, Crif GmBH und der Verband der Vereine Creditreform e.V. (Mitgliederliste des Verbandes).

Der neue Code of Conduct vom 25.05.2024 sieht für Informationen über ausgeglichene Forderungen bis einschließlich 31. Dezember 2024 die Fortgeltung der Regelungen aus dem (bisherigen) Code of Conduct vor.

Mehr auf der Seite des Verbandes: www.die-wirtschaftsauskunfteien.de/code-of-conduct und von der Fachberatung Schuldnerberatung unter www.fbsb-nrw.de/2024/06/schufa-speicherfristen-privater-auskunfteien-neu-geregelt-uebergangsregelungen/.

Siehe auch die Stellungnahme der BAG-SB.

Bei allem: dieser Code of Conduct ist nicht zu verwechseln mit dem Code of Conduct der Inkassobranche / des BDIU! Diese gibt es hier: www.inkasso.de/code-of-conduct.