Der Datenschutzverein NOYB behauptet: „SCHUFA verdient Millionen durch rechtswidrige Kundenmanipulation“. Der Verein habe daher am 16.2.2024 eine Beschwerde und Anzeige bei der hessischen Datenschutzbehörde eingereicht.
Er begründet dies unter anderem wie folgt: „Mithilfe manipulativer Designs werden Menschen an der Bestellung einer kostenlosen Auskunft nach Artikel 15 DSGVO gehindert – obwohl sie eigentlich einen gesetzlichen Anspruch auf eine Gratiskopie hätten.“
Quelle und Details auf der Webseite von NOYB.
Die SCHUFA wehrt sich auf dem „Themenportal: Zurückweisung NOYB Vorwürfe“ dagegen. Sie schreibt „Wir stellen in der Datenkopie die gemäß Art. 15 DSGVO gesetzlich geforderten Informationen zur Verfügung und gehen sogar darüber hinaus. Über den gesetzlichen Anspruch hinaus weisen wir den SCHUFA-Basisscore als zentralen Orientierungswert zur eigenen Bonität und die in den letzten 12 Monaten an anfragende Unternehmen übermittelten Scorewerte aus und erläutern diese.“
Weiter unter führt sie aus: „Die Datenschutzkonferenz (DSK) stellt klar, dass Vermieter keine Datenkopie nach Art. 15 DSGVO anfordern dürfen (siehe hier). Für den Mietmarkt empfehlen wir unser kostenpflichtiges Produkt SCHUFA-BonitätsCheck,“