Das Statistische Bundesamt meldet in der PM Nr. 096 vom 14.3.2025: „Im Jahr 2024 gab es 71 207 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 6,5 % gegenüber dem Jahr 2023.“
Ruft man dann allerdings die Tabelle 52411-0081 auf, sieht man, dass dort einzig die „Verbraucher“ gezählt sind, nicht aber die „Ehemals selbstständig Tätigen mit vereinfachtem Verfahren“. Davon gab es in 2024 immerhin auch 10.102.
Versteht man allerdings richtigerweise unter Verbraucherinsolvenzverfahren die Verfahren nach § 304 InsO, sind auch diese ehemals Selbstständigen mitzuzählen (vgl. Absatz 1 Satz 2). Dann ergibt sich eine Gesamtsumme von 81.309 Verfahren. Dies ist ein Plus von 6,57% (in 2023 gab es 66.887 Verbraucher und 9.407 ehemals selbstständig Tätigen mit vereinfachtem Verfahren, also insgesamt 76.294).
Zu den Hamburger Zahlen zu 2024 siehe: Statistikamt Nord: Verbraucherinsolvenzen in Hamburg 2024