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BGH zum ewigen Widerrufsrecht bei Darlehensverträgen

Der vzbv weist auf das Urteil des BGH vom 10.12.2024 (XI ZR 85/22) hin. Demnach berechtigen geringfügige Fehler in der Widerrufsbelehrung eines Verbraucherdarlehensvertrages – etwa bei der Angabe der Fälligkeit der einzelnen Teilzahlungen – nicht zu einem Widerruf über die Widerrufsfrist hinaus.

Mehr unter https://www.vzbv.de/urteile/zum-ewigen-widerrufsrecht-bei-darlehensvertraegen