Letzten Freitag passierte die Reform der Betreuervergütung den Bundesrat (siehe unsere vorherige Meldung). Durch dieses Gesetz werden darüber hinaus auch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und das Gerichtsvollzieherkostengesetz geändert.
Siehe BT-Drucksache 20/14768. Insbesondere die Änderung des RVG ist bedeutsam, weil dies auch Einfluss auf die Inkassokosten hat. Diese ist in Artikel 11 des Gesetzes geregelt (ab Seite 33 des Dokumentes). Die neue Anlage 2 des RVG (hier die aktuelle Version) ist auf Seite 43 der Drucksache nachzulesen.
Die Änderung soll am ersten Tag des zweiten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft treten. Es ist also mit einer Änderung zum Mai oder Juni diesen Jahres zu rechnen.
Zur aktuellen Lage siehe die vorzüglichen RVG-Tabellen von Dieter Zimmermann.