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SG Hamburg kippt Leistungsausschluss in den sog. Dublin-Fällen

In einer PM der Gesellschaft für Freiheitsrechte wird auf die Entscheidungen SG Hamburg, 17.04.2025, S 5 AY 195 ER und S 7 AY 19625 ER hingewiesen. Aus der PM:

„Das Sozialgericht Hamburg hat heute dem Eilantrag der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gegen den Ausschluss des Antragstellers von allen Leistungen stattgegeben. Das Gericht stoppt damit die rechtswidrige Behördenpraxis des Hamburger Amts für Migration, sogenannte Dublin-Geflüchtete von Leistungen auszuschließen und stärkt den Schutz des menschenwürdigen Existenzminimums. (…)

Seit Ende Oktober 2024 sieht eine Neuregelung im Asylbewerberleistungsgesetz einen Leistungsausschluss für sogenannte Dublin-Fälle vor. Das betrifft Menschen, die ihren Asylantrag in einem anderen EU-Land zuerst gestellt haben, das nun formal für das Asylverfahren zuständig ist. Meist scheitern die geplanten Überstellungen jedoch, etwa weil eine ausreichende Ausreisevereinbarung mit dem Zielland fehlt. Zunächst erhalten Betroffene in einer zweiwöchigen Übergangsfrist stark reduzierte Leistungen. In Hamburg bekommen sie Unterkunft, Essen und Trinken sowie knapp neun Euro für „Körperpflege“. (…)

Obwohl zahlreiche Sozialgerichte, etwa in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, aufgrund europa- und verfassungsrechtlicher Bedenken den Leistungsausschluss aufgehoben und die kompletten Leistungen zugesprochen haben, setzt Hamburg seit Ende März 2025 die Regelung weiterhin um. Dem stellt sich das Sozialgericht Hamburg im Eilverfahren unseres Antragstellers nun entgegen. Das Gericht bestätigt: Solange die Überstellung in den zuständigen EU-Staat noch nicht erfolgt und eine Ausreise nicht tatsächlich möglich ist, besteht weiterhin ein Anspruch auf Sozialleistungen. Eine wichtige rechtliche Klarstellung für die Wahrung des menschenwürdigen Existenzminimums, welche die GFF gemeinsam mit Rechtsanwältin Malena Bayer erzielt. Das Hamburger Amt für Migration kann gegen den Beschluss noch Beschwerde einlegen. (…)“

Weitere Informationen zum Verfahren und auch die Entscheidungen im Wortlaut sind unter https://freiheitsrechte.org/themen/gleiche-rechte-und-soziale-teilhabe/existenzielle-not zu finden.