Aus der PM der VZ Hamburg von heute: Anlässlich des Weltgesundheitstags am 7. April macht die Verbraucherzentrale Hamburg auf die bestehenden Hürden aufmerksam, denen Menschen ohne Krankenversicherung beim Wiedereinstieg in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) begegnen, und fordert Erleichterungen. Trotz Versicherungspflicht gestaltet sich der Weg zurück in die GKV oft äußerst schwierig – mit teils gravierenden Folgen für die Gesundheit der Betroffenen.
Ein zentrales Problem sieht die Verbraucherzentrale Hamburg in der Praxis vieler gesetzlicher Krankenkassen, Beitragsschulden auf Basis von Worst-Case-Annahmen zu berechnen. Hinzu kommen teils hohe Säumniszuschläge und eine oft wenig einfühlsame Tonalität im Schriftverkehr der Kassen. Besonders abschreckend seien jedoch die starren und unrealistischen Vorgaben zur Rückzahlung aufgelaufener Schulden.
„Viele Betroffene können die angebotenen Ratenzahlungen über sechs oder zwölf Monate schlichtweg nicht leisten“, so Dr. Jochen Sunken (Leiter der Abteilung Gesundheit und Patientenschutz). Die Verbraucherzentrale fordert daher eine gesetzliche Regelung, die einen Anspruch auf eine Ratenzahlung einräumt, die sich an den tatsächlichen wirtschaftlichen Möglichkeiten der Schuldnerinnen und Schuldner orientiert.
Laut Daten des Mikrozensus 2019 leben in Deutschland rund 61.000 Menschen ohne Krankenversicherung, doch die tatsächliche Zahl dürfte deutlich höher liegen. Es ist davon auszugehen, dass das schambesetzte Thema zu einer Verzerrung in der Befragung führt. Zudem erfasst der Mikrozensus nur Personen mit Meldeadresse – Menschen ohne Aufenthaltsstatus oder Obdachlose bleiben außen vor.
Die Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg unterstützt Menschen ohne Krankenversicherung und prüft, wie eine Rückkehr in die gesetzliche oder private Krankenversicherung in ihrem Fall möglich ist. Auskünfte und Beratungstermine telefonisch unter (040) 24832-230 oder online unter www.vzhh.de/termine.“