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Hamburg führt Mietenmelder ein

PM des Hamburger Senats vom 26.2.2025: Mit dem ab heute zugänglichen Mietenmelder soll es Hamburger Mieterinnen und Mietern ermöglicht werden, den Verdacht einer überhöhten Miete direkt an die zuständige bezirkliche Dienststelle zu melden. Der Online-Meldedienst erleichtert es den Betroffenen, mittels einer strukturierten Eingabe die für eine Ermittlung durch die Behörden erforderlichen Angaben bequem online zu tätigen. Eventuell erforderliche Nachweise können direkt hochgeladen und den Mitarbeitenden der Bezirksämter für ihre Ermittlung zugänglich gemacht werden.  

Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Damit die Menschen in Hamburg sicher und sorgenfrei leben können, braucht es Mieten, die den angemessenen und rechtlich zulässigen Rahmen nicht sprengen. Mit dem digitalen Mietenmelder bekommen wir ein Instrument in die Hand, mit dem wir besser und schneller gegen Mietpreisüberhöhung vorgehen können. Der Mietenmelder erleichtert es Hamburger Mieterinnen und Mietern, den Bezirksämtern die dafür erforderlichen Informationen zukommen zu lassen und so einen Verdacht auf eine überhöhte Miete effektiv überprüfen zu lassen. Dieses digitale Angebot ist ein wichtiger Schritt für mehr Schutz von Mieterinnen und Mietern.“ 

Hintergrund:

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in eigener Sache: (unsere) RSS-Feeds nutzen

Unserer Webseite bietet einige RSS-Feeds an. Wie man dies machen kann, ist in diesem kleinen Tutorial dargestellt: RSSnutzen (pdf)

Dort geht es um:

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Bundesregierung: „Vergaberecht soll klarer werden“

„Das Vergaberecht soll moderner werden: Die Bundesregierung hat nun ein neues Gesetz beschlossen, das anwenderfreundliche und rechtssichere Vergaben genauso ermöglichen soll wie die wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Haushaltsmittel.“ – Quelle und mehr. Vergleiche auch: Deutscher Verein: Kritik am geplanten Vergabegesetz

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Sparkassenverband: Löschung der Farbmarke „Rot“

Das gehört eher in die Kategorie unwichtig/skurril. Dennoch: „Der 25. Senat des Bundespatentgerichts hat in einem zwischen der Banco Santander und dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband geführten Löschungsverfahren auf die mündliche Verhandlung vom 12. Februar 2015 die Löschung der für den Deutschen Sparkassen- und Giroverband im Jahr 2002 angemeldeten und im Jahr 2007 eingetragenen abstrakten/konturlosen Farbmarke „Rot“ (HKS 13) angeordnet. Die Voraussetzungen für eine Eintragung wegen Verkehrsdurchsetzung nach § 8 Abs. 3 MarkenG der originär für „Bankdienstleistungen für Privatkunden“ nicht unter­scheidungskräftigen Farbe waren nach Auffassung des Senats nicht nachgewiesen.“ Az.: 25 W(pat) 13/14 – Quelle: PM des Gerichts

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Deutscher Verein: Kritik am geplanten Vergabegesetz

Aus der Pressemitteilung des Deutschen Vereins: „Nach jahrelanger Diskussion in Europa haben wir endlich die Chance, für mehr Freiraum, Rechtssicherheit und Qualität bei den sozialen Diensten zu sorgen. Das Gesetz ist aber eine Minimallösung, welche die neuen Möglichkeiten nicht ausschöpft“, so fasst Vorstand Michael Löher die gerade verabschiedete Stellungnahme des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zu dem Entwurf des Vergabegesetzes zusammen.

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Neue IAB-Infoplattform zum Thema Langzeitarbeitslosigkeit

„Trotz positiver Arbeitsmarktentwicklung bleibt die Anzahl langzeitarbeitsloser Menschen in Deutschland seit Jahren konstant. Die Mehrzahl von ihnen erhält Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Laut Strategischer Sozialberichterstattung 2015 der Bundesregierung soll die Anzahl der langzeiterwerbslosen Personen bis 2020 um 20% reduziert werden. Diese IAB-Infoplattform wirft einen Blick auf aktuelle Konzepte und Projekte zur Verringerung der Langzeitarbeitslosigkeit und des Langzeitleistungsbezugs.

IAB-Infoplattform: Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug in Deutschland – Konzepte und Programme in der DiskussionQuelle

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Stellungnahme der BAGFW zum Referentenentwurf des BM Wirtschaft und Energie zur Modernisierung des Vergaberechts

Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW): „(…) Gemeinsam sehen wir die Vergabereform als einen grundsätzlich tragfähigen Ansatzpunkt, um bestehende Qualitätsdefizite bei der Ausschreibung von sozialen Dienstleistungen zu überwinden. Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, mit Hilfe der Neuregelung eine einseitige Dominanz des Preiskriteriums bei Vergabeprozessen im Sozialbereich zu vermeiden und damit den Qualitätswettbewerb zu befördern. (…)“ – Quelle und mehr