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Beim Achten Deutschen Insolvenzrechtstag hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger am 07.04.2011 in Berlin ihre Pläne für die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform vorgestellt.
Aus der Rede:
„Eine Restschuldbefreiung nach drei Jahren möchte ich daher von zwei Voraussetzungen abhängig machen: Zum Einen sind sämtliche Verfahrenskosten zu begleichen. Zum Anderen hat der Schuldner einen Beitrag zur Befriedigung der Gläubiger zu leisten; …
Die Erwerbsobliegenheit sollte daher bereits mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens eintreten. …
Ich halte es darüber hinaus für sinnvoll, den Gläubigern künftig zu ermöglichen, Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung jederzeit auch schriftlich zu stellen. …
Die Restschuldbefreiung soll versagt werden können, wenn der Schuldner die wirtschaftlichen Interessen oder das Vermögen eines späteren Insolvenzgläubigers beeinträchtigt. …
So halte ich eine Umgestaltung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens für sinnvoll. …“
(ganze) Rede: Fortschritte der Insolvenzrechtsreform
Pressemitteilung: Zweite Chance – auch bei der Verbraucherinsolvenz (07.04.2011)