Der Schuldnerschutz ist besonders bedeutsam bei der Kontenpfändung.
Den „klassischen“ Konten-Schutz gab es nur bis zum 31.12.2011.
Ab dem 01.01.2012 gibt es einzig das sogenannte P-Konto als Schuldnerschutz.
Zum P-Konto siehe: www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/p-konto
Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 30.12.2014