Lösungsvorschlag – praktischer Fall 3

Der Fall: siehe https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2016/praktischer-fall-3-kindergeldpfaendung-wegen-nicht-bezahlter-kinderschuhe/

Diesen Fall hatte der BGH zu entscheiden, BGH 7. Zivilsenat, 09.03.2016, Aktenzeichen: VII ZB 68/13. Er lehnte die Pfändbarkeit – ebenso wie die Vorinstanz: LG Verden 6. Zivilkammer, Beschluss vom 28.11.2013, 6 T 128/13 – ab.

Die Voraussetzungen des § 76 Satz 1 EStG, unter denen der Anspruch auf Kindergeld ausnahmsweise der Pfändung unterliegt, liegen nicht vor.

In Betracht kommt eine analoge Anwendung dieser Regelung. Immerhin geht es um eine Forderung für den Kauf von Schuhen für das Kind. Das ist aber abzulehnen. Zum einen fehlt es an einer Gesetzeslücke, die durch eine Analogie geschlossen werden müsste.

Außerdem ist die Interessenlage nicht vergleichbar. Die grundsätzliche Unpfändbarkeit des Anspruchs auf Kindergeld dient dazu sicherzustellen, dass dem Kindergeldberechtigten das Geld auch tatsächlich zufließt, damit er ungehindert hierüber zu Gunsten des Kindes verfügen kann; mittelbar wird damit auch das Kind geschützt, dem das Kindergeld zu Gute kommen soll.

Variante (Eingehungsbetrug): Das ändert nichts an der grundsätzlichen Unfpändbarkeit des Kindergeldes. „In § 76 Satz 1 EStG ist eindeutig festgelegt, dass der Anspruch auf Kindergeld nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes, das bei der Festsetzung des Kindergeldes berücksichtigt wird, gepfändet werden kann. Daraus folgt auch, dass wegen einer Forderung eines Dritten selbst aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung des Vollstreckungsschuldners die Pfändung ausgeschlossen ist (vgl. Zöller-Stöber, § 829 ZPO, 30. Aufl., Rd.-Nr. 35).“ – so die Vorinstanz LG Verden.

Leitsatz des BGH: „Aus einem Titel über einen Anspruch aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung (§ 263 StGB) im Zusammenhang mit dem Kauf von Kinderschuhen können Ansprüche der Schuldnerin auf Zahlung von Kindergeld nicht gepfändet werden.“


Weitere Fälle:
https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/tag/der-praktische-fall/

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 27.01.2019