Lohnpfändung

Bei der Lohnpfändung wendet sich der Gläubiger an den Arbeitgeber des Schuldners. Er darf nach der Pfändung nicht mehr den ganzen Lohn an den Schuldner auszahlen, sondern muss statt dessen ein Teil davon an den Gläubiger abführen. Wie hoch dieser Anteil ist, steht in der sog. Pfändungstabelle.

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 22.03.2023