Zweck des Vereins

Aus unserer Satzung:

„§ 2 Zweck des Vereins

1.
Zweck des Vereins ist, die Situation überschuldeter Hamburger Bürger/innen zu verbessern.

2.
Der Verein führt alle ihm zur Erreichung des Vereinszwecks geeignet erscheinenden Maßnahmen durch.

Zu seinen Aufgaben gehört insbesondere
a) die fachlichen Interessen von Schuldnerberatungseinrichtungen und Schuldnerberatern/innen in Hamburg zu koordinieren.
b) Schuldnerberatung und Schuldnerberatungseinrichtungen sowie deren MitarbeiterInnen zu unterstützen, zu stärken, zu fördern und zu qualifizieren,
c) die Unterstützung seiner Mitglieder durch Informationsaustausch und Fortbildung,
d) die Einflussnahme auf politische und administrative Entscheidungen im Sinne des Vereinszwecks,
e) die Förderung von flächendeckender und bedarfsgerechter Schuldner- und Insolvenzberatung,
f) Überschuldung entgegenzuwirken (Prävention),
g) Medien- und präventive Öffentlichkeitsarbeit.“

Die  ganze Satzung als PDF.