Endlich weist auch die Behörde für Soziales und Familie darauf hin: “Die neue Regelung bewirkt, dass ab dem kommenden Jahr das Elterngeld, das den Beziehern in diesem Jahr zusteht, aber wegen der Verlängerungsoption erst 2011 ausgezahlt wird, auf die SGB II/XII-Leistungen angerechnet wird. Aus diesem Grund empfiehlt die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz, dass sich die genannten Elterngeldbezieher noch in diesem Jahr an die Elterngeldstelle ihres Bezirkes wenden. Dort kann die Verlängerungsoption schriftlich widerrufen werden, um auf diese Weise Nachteile zu vermeiden”
vgl. auch unsere Pressemitteilung vom 09.12.2010 (PDF)
Quelle: http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/2691190/2010-12-17-bsg-elterngeld-aenderung.html
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